Das Grundgesetz besagt, dass jeder Bürger über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten selbst bestimmen darf. § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) regelt die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, welche im E-Mail Marketing unbedingt erfüllt werden müssen.
« Back to Glossary Index